Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von GB-Dienstleistungs-GmbH, Gesundheitsmacher, Cäcilienstr. 57, 52249 Eschweiler, E-Mail: kontakt@gesundheitsmacher.de (nachfolgend „Auftragnehmer:in“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber:in“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Das Leistungsangebot der/des Auftragnehmer:in ist bestimmt für Unternehmen, Organisationen bzw. sonstige gewerbliche Kunden. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
1.3 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer:innen zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer:innen einsetzen dürfen. Der/die Auftragnehmer:in bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner der/des Auftraggeber:in. Der Einsatz von Subunternehmer:innen erfolgt nicht, wenn für den/die Auftragnehmer:in ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des/der Auftraggeber:in zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den/die Auftraggeber:in verwendet werden, erkennt der/die Auftragnehmer:in – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der/die Auftragnehmer:in erbringt als selbständige/r Unternehmer:in folgende Leistungen gegenüber der/dem Auftraggeber:in:
Die GB-Dienstleistungs-GmbH bietet bundesweit kundenspezifische Lösungen für gesundheitliche Problemstellungen an. Dazu gehören insbesondere Leistungen aus den Bereichen Gesundheitsmanagement, Gesundheitsbildung, Marketing und Vertrieb von Gesundheitskonzepten sowie Leistungen des betrieblichen Gesundheitsmanagementes (BGM).
Bitte beachten Sie, dass bei Video-/ Audio-Leistungen, wie digitaler Gesundheitskursen, sowie der Online-Gesundheitswoche Rücktritte und Stornierungen ausgeschlossen sind. Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag über die vereinbarten Leistungen kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung bzw. Auftragsbestätigung bei der/dem Auftraggeber:in zustande.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer:in und Auftraggeber:in.
2.3 Der/die Auftragnehmer:in erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der/die Auftragnehmer:in ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer:in erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem/der Auftraggeber:in.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, der Auftragsgeberin
3.1 Es obliegt dem/der Auftraggeber:in, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des /der Auftragsgeber:in entstehen, ist der/die Auftragnehmer:in gegenüber dem/der Auftraggeber:in in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.2 Der/ Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, den/die Auftragnehmer:in bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Leistungen sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er/sie sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen und Hilfsmittel, soweit zur Durchführung des Vertrages notwendig:
- Zurverfügungstellung notwendiger Daten durch E‑Mail oder andere Datenträger (z. B. CD, USB-Stick)
- Zurverfügungstellung von Ansprechpartnern/-innen für organisatorische und technische Abläufe
- Zurverfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten zur Erbringung der Dienstleistung
- Zurverfügungstellung der technischen Infrastruktur und Kommunikationsmedien
3.3 Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter:in bleibt dem/der Auftragnehmer:in vorbehalten und erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger, externer Berater:innen und Institutionen als Mitarbeiter:innen zu bedienen.
4. Gruppenleistungen wie Online-Seminare und Online-Gesundheitswochen
4.1 Gruppenleistungen sind von einem oder mehreren Auftraggeber:innen beauftragte Leistungen, welche der/die Auftragnehmer:in gegenüber mehreren Leistungsempfänger:innen gleichzeitig erbringt.
4.2 Der/die Auftragsnehmer:in behält sich das Recht vor, die Veranstaltung (Seminar, Schulung oder Beratung)
- aus organisatorischen Gründen (z. B. Unterschreiten der Mindestteilnehmendenzahl) bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin;
- aus wichtigen Gründen, die von dem/der Auftragnehmer:in nicht zu vertreten sind (z. B. Erkrankung/Unfall der Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
- aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
abzusagen.
4.3 Bei Absage der Veranstaltung bietet der/die Auftragnehmer:in Ersatztermine an. Kann zum Ersatztermin keine Einigung erzielt werden, zahlt der/die Auftragnehmer:in bereits erhaltene Teilnahmegebühren umgehend zurück.
4.4 Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des/der Auftragsnehmer:in vorliegt, ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnittes „Haftung“.
4.5 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische (z. B. zeitlicher Rahmen, Pausen etc.) Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.
4.6 Im Falle einer Absage eines Beratungs- oder Seminartermins durch den/die Auftraggeber:in entstehen Stornierungsgebühren, die sich wie folgt berechnen:
- Absage bis 4 Wochen vor Beginn: keine Stornierungsgebühren
- Absage bis 15 Tage vor Beginn: Berechnung von 50 % des Angebotspreises
- Absage bis 7 Tage vor Beginn: Berechnung von 80 % des Angebotspreises
- Absage unter 7 Tagen vor Beginn: Berechnung von 100 % des Angebotspreises
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform bei dem/der Auftragnehmer:in.
4.7 Bei Verhinderung eines oder mehrerer angemeldeter Teilnehmender ist der/ die Auftraggeber:in berechtigt, Ersatzteilnehmende in entsprechender Anzahl zu stellen.
5. Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung den Auftraggeber:innen überlassene Unterlagen, wie z. B. Testunterlagen, Präsentationen, Konzepte, Forschungsarbeiten, Videos, Bildern, Tonaufzeichnungen, behält sich der/die Auftragsnehmer:in die Eigentums- und Urheberrechte vor, insofern davon keine Eigentums- und Urheberrechte Dritter betroffen sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Geschäftsführung des/der Auftragsnehmer:in erteilt hierzu den Auftraggeber:innen die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Mit den Tagessätzen ist die Überlassung der Unterlagen ausdrücklich nicht abgegolten.
6. Webinare / Technische Voraussetzungen
6.1 Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Webinaren des/der Auftragnehmer:in unterliegen nachfolgenden technischen Mindestvoraussetzungen:
PC, Mac, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang (Breitband / DSL, Mobil-LTE), standardmäßige PC-Laptoplautsprecher oder Kopfhörer
Mobile: Microsoft Teams, Zoom, Webex, Adobe Connect
6.2 Das Life-Webinar kann sowohl über die jeweiligen Apps als auch über gängige Browser gestartet werden. Spätestens einen Tag vor dem Webinar-Termin erhält die/der Auftraggeber:in die Zugangsdaten der/des Auftragnehmer:in zu dem Webinar und ggf. einen Link zum Testen des virtuellen Raums
7. Vergütung
7.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
7.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ausgenommen Online-Seminare und Online-Gesundheitswochen. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der/die Auftragnehmer:in vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
7.3 Der/die Auftragnehmer:in stellt dem/der Auftraggeber:in nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Online-Seminaren oder Online-Gesundheitswochen erfolgt die Rechnungslegung umgehend. Die Vergütung ist in diesem Fall 7 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
8. Haftung / Freistellung
8.1 Der/die Auftragnehmer:in haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der/die Auftragnehmer:in fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem/der Auftragnehmer:in nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Auftraggeber:in regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des/der Auftragnehmer:in ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des/der Auftragnehmer:in für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter:innen.
8.2 Der/die Auftraggeber:in stellt den/die Auftragnehmer:in von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den/die Auftragnehmer:in aufgrund von Verstößen des/der Auftraggeber:in gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
9.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Der/die Auftragnehmer:in hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des/der Auftragsgeber:in zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der/die Auftragnehmer:in hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
10.1 Der/die Auftragnehmer:in wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
10.2 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
11. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungs-gesetz (VSBG)
Der/die Auftragnehmer:in ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die Parteien kommen überein, dass eine nichtige bzw. unwirksame Bestimmung durch eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommenden gleichwertigen, rechtmäßigen Bestimmung ersetzt wird.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
13.3 Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in bei der Erbringung seiner/ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der/die Auftraggeber:in wird insbesondere dem/der Auftragnehmer:in die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
13.4 Sofern der/die Auftraggeber:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
13.5 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der/die Bestandskund:in nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er/sie, treten die Änderungen nicht in Kraft. Der/die Auftragnehmer:in ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
September 2025
Gesundheits|macher – eine Initiative der GB-Dienstleistungs-GmbH